Bismarckstr. 106 • 41061 Mönchengladbach ☎ 01511-29-69-884 • mg
Dipl. Psych. STANISLAW ROZIN
praxis-rozin.de
• Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten:
Es gilt grundsätzlich, dass eine notwendige Psychotherapie in vollem Umfang von der Krankenversicherung übernommen wird.
• ADHS/ ASS-Diagnostik bei gesetzlich Versicherten.
Aktueller Hinweis: Derzeit können wir für die ADHS-Diagnostik ausschließlich Selbstzahler*innen und Privatversicherte aufnehmen. Unsere Warteliste für gesetzlich Versicherte ist aufgrund der hohen Nachfrage vorübergehend geschlossen. Sobald eine Aufnahme wieder möglich ist, informieren wir Sie auf unserer Internetseite.
Kosten und Abrechnung:
Die Durchführung einer ADHS-Diagnostik ist sehr zeitintensiv und umfasst in der Regel mehrere Stunden. Auf Wunsch erhalten Sie im Anschluss einen schriftlichen Abschlussbericht mit den wichtigsten Ergebnissen, der Ihnen zusätzlich zur Verfügung gestellt wird.
Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis bei der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen einer Abrechnungsbegrenzung unterliegt. Das bedeutet: Es gibt eine festgelegte Obergrenze, bis zu der wir unsere Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen. Da die Nachfrage nach ADHS- und ASS-Diagnostik sehr hoch ist, ist dieses Limit schnell erreicht.
Deshalb können wir diese Untersuchung im Moment nur für Selbstzahler*innen und Privatversicherte anbieten.
• Psychotherapie bei Privatversicherten:
Sie können die Konditionen in Ihrem Vertrag nachlesen oder bei Ihrer Krankenversicherung nachfragen. Oft wird von den privaten Kassen ein spezieller Antrag gefordert, den Sie sich für unser Erstgespräch von der Krankenkasse zuschicken lassen sollten.
• Kosten und Abrechnung der ADHS/ ASS-Diagnostik bei Privatversicherten
Falls Sie privat versichert sind, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel einen Großteil der Kosten. Es ist jedoch ratsam, vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle Rücksprache zu halten. Dafür können Sie den Kostenvoranschlag auf unserer Website verwenden.
Ein ausführlicher Bericht, etwa für Anträge oder Behörden, ist nicht Teil des Standardumfangs und wird gesondert berechnet.
Kosten_ADHS/ASS
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• Psychotherapie bei Selbstzahlern:
Wenn Sie die Therapie nicht über Ihre Krankenversicherung oder Beihilfe laufen lassen möchten (z.B. aufgrund einer bevorstehenden Verbeamtung), besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu bezahlen.
Kosten_ADHS/ASS
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• Coaching / Beratung: Coaching ist keine Leistung der Krankenversicherung und wird Ihnen privat in Rechnung gestellt, sofern die Kosten nicht von Ihrem Arbeitgeber getragen werden. Die Kosten einer Ihnen privat in Rechnung gestellt, sofern die Kosten nicht von Ihrem Arbeitgeber getragen werden. Die Kosten einer Coaching-Sitzung à 50 Minuten für Selbstzahler variieren je nach Einkommen zwischen 89 und 110 Euro.
Die Anzahl der notwendigen Termine ist abhängig von Ihrem individuellen Anliegen, beträgt in der Regel jedoch nicht mehr als 10 Sitzungen. Beachten Sie, dass Sie die Kosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen können!